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   VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10   

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https://dejure.org/2010,3240
VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10 (https://dejure.org/2010,3240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.2010 - 10 S 2/10 (https://dejure.org/2010,3240)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 2010 - 10 S 2/10 (https://dejure.org/2010,3240)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch

  • nomos.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherinformationsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Informationspflichten nach dem Verbraucherinformationsgesetz auch für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter; Sachliche Zuständigkeit der Vollzugsbehörden für die Feststellung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) und die ...

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF
  • fragdenstaat.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Informationspflichten nach dem Verbraucherinformationsgesetz auch für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter; Sachliche Zuständigkeit der Vollzugsbehörden für die Feststellung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) und die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherinformationen durch die Staatlichen Untersuchungsämter

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Durchführung des Antragsverfahrens, Kosten, Zuständigkeit

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherinformationsgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 443
  • VBlBW 2011, 72
  • DVBl 2010, 1586
  • DÖV 2010, 985
  • DÖV 2010, 985 DVBl 2010, 1586 (Leitsatz) VuR 2010, 474
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Stuttgart, 26.11.2009 - 4 K 2331/09

    Gebührenfestsetzung für eine Verbraucherinformation - Zur Kostenfreiheit für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. November 2009 - 4 K 2331/09 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.11.2009 - 4 K 2331/09 - zu ändern und die Verfügung des Chemischen und Veterinäramts Stuttgart vom 09.12.2008 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20.05.2009 aufzuheben, soweit für die erteilte Verbraucherinformation eine Gebühr erhoben wird.

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.1

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; (kein) förmlicher Beweisbeschluss über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10
    Das Gesetzesmerkmal "gegen" legt eine Wortlautinterpretation nahe, die als "Verstoß" jedes menschliche Verhalten erfasst, das mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere Geboten und Verboten, nicht in Einklang steht (BayVGH, Beschl. v. 22.12.2009 - G 09.1 - ZLR 2010, 219, 225; Beyerlein/Borchert, VIG, Kommentar, 2010, § 1 RdNr. 30; Flaig, ZLR 2010, 179, 182 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

    Da es sich im Fall eines Rechtsverstoßes auch um ein rechtsnormatives Werturteil handelt, muss die "nicht zulässige Abweichung" jedoch von der zuständigen Überwachungsbehörde (und z. B. nicht nur von einem Untersuchungslabor) festgestellt werden (Senatsurteil vom 13.09.2010 - 10 S 2/10 - NVwZ 2011, 443, 444 zum VIG 2008).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Eine Verbraucherinformation zu - angeblichen - Rechtsverstößen eines Unternehmens kann für dieses existenzgefährdend oder sogar existenzvernichtend wirken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2010 - 10 S 2/10 -, VBlBW 2011, 72; Senatsbeschluss vom 28.01.2013, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Bereits der 10. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat überzeugend ausgeführt, dass das Verwaltungshandeln durch amtliche Information irreversibel ist und dass daran bei Fehlinformationen auch spätere Gegendarstellungen, Richtigstellungen oder sonstige Korrekturen nichts ändern, da die faktischen Wirkungen von Information regelmäßig nicht mehr eingefangen und umfassend beseitigt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.09.2010 - 10 S 2/10 -, VBlBW 2011, 72, 73; Wollenschläger, DÖV 2013, 7, 13).
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